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   BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00   

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BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00 (https://dejure.org/2000,7863)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00 (https://dejure.org/2000,7863)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 1 BvR 1797/00 (https://dejure.org/2000,7863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von der höchstrichterlichen Rspr abweichende Versagung der Wiedereinsetzung bei der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1076
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 48/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Hierzu zählt auch die - hier geltend gemachte - berufliche Überlastung des Anwalts (vgl. BGH, NJW 1991, S. 2080 [2081]; VersR 1993, S. 771 [772]; NJW-RR 2000, S. 799 [800]; ebenso BAG, NJW 1995, S. 1446).

    Hinsichtlich der Substantiierungs- und Konkretisierungsanforderungen, die an die Darlegung der "erhebliche (n) Gründe" im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu stellen sind, hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f. m. w. N.; NJW-RR 1989, S. 1280; NJW 1991, S. 2080 [2081]) für den Grund der Arbeitsüberlastung entschieden, dass ein Prozessbevollmächtigter nicht deshalb mit einer Ablehnung seines Verlängerungsantrags rechnen muss, weil er die Gründe der Arbeitsüberlastung und die Auswirkungen auf die Bearbeitung gerade der konkreten Sache nicht näher substantiiert und glaubhaft gemacht hat.

    Wenn mit einer Verlängerung der Frist gerechnet werden kann, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Frist (vgl. BGH, WM 1983, S. 477 [478]; NJW 1991, S. 2080 [2081]; VersR 1993, S. 771 [772]; NJW 1999, S. 430).

  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Hierzu zählt auch die - hier geltend gemachte - berufliche Überlastung des Anwalts (vgl. BGH, NJW 1991, S. 2080 [2081]; VersR 1993, S. 771 [772]; NJW-RR 2000, S. 799 [800]; ebenso BAG, NJW 1995, S. 1446).

    Wenn mit einer Verlängerung der Frist gerechnet werden kann, besteht keine Notwendigkeit für eine Rückfrage bei Gericht vor Ablauf der Frist (vgl. BGH, WM 1983, S. 477 [478]; NJW 1991, S. 2080 [2081]; VersR 1993, S. 771 [772]; NJW 1999, S. 430).

  • BAG, 27.09.1994 - 2 AZB 18/94

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Hierzu zählt auch die - hier geltend gemachte - berufliche Überlastung des Anwalts (vgl. BGH, NJW 1991, S. 2080 [2081]; VersR 1993, S. 771 [772]; NJW-RR 2000, S. 799 [800]; ebenso BAG, NJW 1995, S. 1446).

    Er dürfe vielmehr so lange auf eine Stattgabe seines Antrags vertrauen, wie im Vergleich zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht eine deutlich restriktivere Praxis des angerufenen Gerichts in dessen Bezirk bekannt geworden sei (vgl. auch BAGE 75, 350 [353 f.]; 78, 68 [71]).

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).

    Weiterhin hat es das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Überprüfung von gerichtlichen Wiedereinsetzungsentscheidungen - dort hinsichtlich des rechtzeitigen Eingangs von Fristsachen oder Verlängerungsanträgen bei Gericht - als nicht zulässig angesehen, dem Bürger Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder Zustellung durch die Post als Verschulden anzurechnen (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 53, 25 [28]; 62, 334 [336]).

  • BAG, 04.02.1994 - 8 AZB 16/93

    Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Er dürfe vielmehr so lange auf eine Stattgabe seines Antrags vertrauen, wie im Vergleich zu einer höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht eine deutlich restriktivere Praxis des angerufenen Gerichts in dessen Bezirk bekannt geworden sei (vgl. auch BAGE 75, 350 [353 f.]; 78, 68 [71]).
  • BVerfG, 10.08.1998 - 1 BvR 10/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch unerwartete, von

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Nur wenn dem rechtsuchenden Bürger bekannt sein muss, dass eine strengere Handhabung von Verfahrensvorschriften durch das angerufene Gericht zu erwarten ist, kann eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 79, 372 [376 f.]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3703 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, der für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip folgt (vgl. BVerfGE 85, 337 [345] m. w. N.), verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]; 88, 118 [123 ff.]).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZB 13/85

    Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Verlängerung der

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2000 - 1 BvR 1797/00
    Hinsichtlich der Substantiierungs- und Konkretisierungsanforderungen, die an die Darlegung der "erhebliche (n) Gründe" im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu stellen sind, hat der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, VersR 1985, S. 972 f. m. w. N.; NJW-RR 1989, S. 1280; NJW 1991, S. 2080 [2081]) für den Grund der Arbeitsüberlastung entschieden, dass ein Prozessbevollmächtigter nicht deshalb mit einer Ablehnung seines Verlängerungsantrags rechnen muss, weil er die Gründe der Arbeitsüberlastung und die Auswirkungen auf die Bearbeitung gerade der konkreten Sache nicht näher substantiiert und glaubhaft gemacht hat.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

  • BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Verlängerungsantrages

  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

  • BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12

    Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen

    a) Im Ansatz zutreffend geht der Beklagte davon aus, dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne von § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts auch erfordert (dazu: Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227, vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, ZWE 2011, 174, 175), wenn das Berufungsgericht der unterlegenen Partei den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert (vgl. dazu: BVerfGE 40, 88, 91; 67, 208, 212 f.; BVerfG NJW 1996, 2857; 2000, 1636; 2001, 1566; NJW-RR 2001, 1076; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 368).
  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Insbesondere ist unschädlich, dass der Beschwerdeführer - wohl in Anlehnung an einige auf Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip gründende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (so bei Wiedereinsetzung zuletzt: BVerfG NJW-RR 2001, 1076; BVerfG, Beschluss vom 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97) - das verfassungsrechtliche Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes schwerpunktmäßig bei Artikel 15 SächsVerf angesiedelt hat, obwohl es seine spezifische Ausprägung durch Artikel 78 Abs. 2 und 3 SächsVerf erfährt.

    - Vf. 53-IV-94 -), sodass die Fachgerichte die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlasst haben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erhalten, nicht überspannen dürfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 09.07.1998 - Vf. 53-IV-94; BVerfGE 40, 88 [91 f.]; BVerfGE 25, 158 [166]; BVerfG NJW-RR 2001, 1076; BVerfG NJW 1997, 1770 [1771]; BVerfG, Beschluss vom 10.05.1998 - 2 BvR 1753/97; BVerfG, Beschluss vom 23.08.1999 - 1 BvR 1138/97).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 4 A 193/19

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist

    Einen am späten Nachmittag des letzten Tages der verlängerten Berufungsbegründungsfrist gestellten, weiteren Verlängerungsantrag hat der Vorsitzende des Senats nach Anhörung vom 8.12.2021 mangels Glaubhaftmachung erheblicher Gründe, vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 25.7.2008 - 3 B 69.08 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4.12.2000 - 1 BvR 1797/00 -, juris, Rn. 11, am 13.12.2021 abgelehnt (§ 57 Abs. 2 VwGO i. V. m. § 224 Abs. 2 ZPO).
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